Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Zugang zu den Programmdaten von RTLZWEI 

I. Geltungsbereich

In der Presselounge des Senders RTLZWEI (nachfolgend „Sender“ genannt) werden Ihnen Bilder, Videomaterial und/oder Texte (nachfolgend „Material“ genannt) zur ausschließlich redaktionellen Berichterstattung zur Programmankündigung, -begleitung und -dokumentation im Zusammenhang mit der jeweils angegebenen Sendung des Senders im Print-, Online- und Hörfunkbereich zur Verfügung gestellt.

Besonderheiten für die Nutzung in Printäquivalenten zur Programmankündigung in elektronischen Medien (nachfolgend „Printäquivalente“ genannt), EPGs/Navigatoren oder vergleichbaren Angeboten in elektronischen Medien sind in nachstehenden Ziffern V und VI geregelt.

Betreiber der Presselounge ist RTLZWEI. Diese Nutzungsbedingungen gelten für sämtliches vom Sender zur Verfügung gestelltes Material, insbesondere für die Inhalte der Website https://unternehmen.rtl2.de sowie für vom Sender über Mail Push-Dienste, RSS Feeds oder auf andere Weise zur Verfügung gestelltes Material.

Das Material wird Journalisten gemäß nachstehender Ziffer II, Medien-Unternehmen und Plattformbetreibern, bzw. deren angestellten Mitarbeitern gemäß nachstehender Ziffer III sowie Zwischenhändlern gemäß nachstehender Ziffer IV bereitgestellt. Für die Einräumung von Nutzungsrechten für Printäquivalente gelten ergänzend die Regelungen der Ziffer V. Zur Nutzung des Materials für EPGs/Navigatoren oder vergleichbare Anwendungen geltend ergänzend die Bestimmungen der Ziffer VI.

Bei Nichtbeachtung der Regelungen dieser Nutzungsbedingungen ist der Sender berechtigt, den Nutzer von dem Zugang zur Presselounge des Senders mit sofortiger Wirkung auszuschließen.

II. Nutzungsberechtigung für Journalisten

1. Die Registrierung des Journalisten unter Angabe der persönlichen Daten sowie Vorlage der entsprechenden Legitimation (z.B. gültiger Journalistenausweis, Arbeitsprobe, etc.) ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Presselounge des Senders. Privatpersonen haben keinen Zugang zu der Presselounge des Senders.
Bei der Registrierung wählt der Journalist einen Nutzer-Namen (Name oder E-Mail Adresse des Journalisten) und ein persönliches Passwort (nachfolgend „Registrierungsdaten“ genannt). Durch die Registrierung stimmt der Journalist diesen Nutzungsbedingungen zu.
Die Registrierungsdaten sind vom Journalisten streng geheim zu halten und dürfen nur von dem Journalisten persönlich genutzt werden. Eine Weitergabe der Registrierungsdaten an Dritte ist ausdrücklich nicht gestattet. Wird die Nutzung der Presselounge des Senders infolge einer schuldhaften Verletzung dieser Geheimhaltungspflicht durch den Journalisten möglich, ist der Journalist verpflichtet, dem Sender den hierdurch entstandenen Schaden zu ersetzen.
Der Sender behält sich ferner vor, im Falle eines konkreten Verdachts auf Missbrauch der Registrierungsdaten, diese bis auf Weiteres zu sperren und im Falle einer nachgewiesenen Weitergabe der Registrierungsdaten an Dritte die Zugangsberechtigung des Journalisten zu widerrufen und/oder den Journalisten von der Teilnahme an der Presselounge des Senders mit sofortiger Wirkung auszuschließen.
er Journalist wird dem Sender etwaige Änderungen, die in der Person des Journalisten selbst liegen (z.B. Änderung der Anschrift, Änderung des beruflichen Status etc.) unverzüglich nach Kenntniserlangung in Textform (per E-Mail oder über die Registrierungsseite der Presselounge) mitteilen. Auf Verlangen des Senders ist der Journalist verpflichtet, die Richtigkeit und Vollständigkeit der von dem Journalisten bei der Presselounge des Senders hinterlegten Daten regelmäßig dem Sender gegenüber zu bestätigen und/oder zu belegen.

2. Der Sender kann nach eigenem Ermessen und soweit verfügbar dem registrierten Journalisten zusätzlich Rechte im notwendigen Umfang zum Download und zur Nutzung von Bildern und Audiomaterial nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen einräumen. Eine Verpflichtung des Senders zur Einräumung dieser Rechte besteht nicht.
Sollte der Journalist beabsichtigen, in Online-Medien mehrere Bilder zu nutzen, so ist die Nutzung begrenzt auf Bildergalerien von bis zu maximal 15 Bildern je Programmformat. In diesem Fall verpflichtet sich der Journalist, eine Verlinkung entsprechend den jeweiligen Angaben in den Bildunterschriften auf den Internetauftritt des jeweiligen Senders vorzunehmen. Die Nutzung von mehr als 15 Bildern kann vom Sender nur im Einzelfall nach entsprechender Anfrage (siehe Ziffer II 4 unten) gestattet werden.

3. Die Verwendung des Materials wird ausschließlich zur redaktionellen Berichterstattung zur Programmankündigung, -begleitung und -dokumentation im Zusammenhang mit der jeweils angegebenen Sendung des Senders im Print-, Online- und Hörfunkbereich unter deutlicher Angabe der Credits/Quellenangabe (Senderbezeichnung, Fotografennamen, etc.) und unter Beachtung etwaiger vom Sender vorgegebener Nutzungsbeschränkungen gestattet (nachfolgend „Nutzungszweck“ genannt). Der registrierte Journalist erhält dazu an dem bereitgestellten Material ein nicht ausschließliches, widerrufbares und inhaltlich auf den Nutzungszweck beschränktes Recht, das abgerufene Material zur Veröffentlichung zu nutzen. Die Nutzung ist zeitlich auf einen engen Zusammenhang mit der Ausstrahlung des jeweiligen Programmereignisses des Senders beschränkt. Unter einem engen Zusammenhang wird ein Zeitraum von frühestens drei Wochen vor, bis eine Woche nach dem jeweiligen Programmereignis verstanden.
Jegliche Umgestaltung, Manipulation oder Bearbeitung der Bilder, die über das notwendige Maß der Bildbearbeitung (Ausschnitte, Farbkorrekturen) hinausgeht, sowie jede weitergehende Vervielfältigung, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Senders gestattet.
Die Bereitstellung von Bildern in der Presselounge des Senders umfasst nicht die Zusicherung, dass die abgebildeten Personen oder Rechteinhaber der abgebildeten Werke die Einwilligung zur Nutzung gegeben haben.
Bilder, insbesondere solche, auf denen Personen erkennbar sind, dürfen nur im Zusammenhang mit dem vom Sender auf das jeweilige Bild bezogenen Begleittext verwendet werden. Bilder und Texte dürfen nicht sinnentstellend oder verfälscht verwendet werden. Jede Verfälschung sowie Verwendung, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen kann, ist unzulässig und macht den Journalisten schadensersatzpflichtig. Der Journalist stellt den Sender in diesem Fall von Ansprüchen Dritter vollumfänglich – einschließlich der Kosten für die Rechtsverteidigung – frei, die diese gegen den Sender infolge der Nichtbeachtung dieser Nutzungsbedingungen geltend machen. Der Sender übernimmt in einem solchen Fall keinerlei Haftung.
An in den Pressezentren bereitgestelltem Videomaterial räumen die Sender dem Journalisten keine Nutzungsrechte ein. Insbesondere ist der Journalist nicht berechtigt das Videomaterial dauerhaft zu speichern, zu bearbeiten, zu vervielfältigen, zu senden oder in sonstiger Form zu verbreiten oder der Öffentlichkeit teilweise oder vollständig zugänglich zu machen.

4. Andere Nutzungen, als die unter vorstehender Ziffer 3 angegebenen, sind nur nach vorheriger Zustimmung des Senders in Textform (Anfrage zu richten per E-Mail an: presselounge@rtl2.de), gestattet. Der Sender ist berechtigt, die Nutzung des bereitgestellten bzw. bereits übermittelten Materials jederzeit ohne Angabe von Gründen zu untersagen oder zu widerrufen.
Insbesondere bedarf die Nutzung des Materials des Senders in Printäquivalenten und EPGs/Navigatoren des Abschlusses eines separaten Nutzungsvertrages gemäß Ziffer V und VI mit dem jeweiligen Sender.

5. Unbeschadet einer gegebenenfalls erforderlichen separaten Rechteeinräumung gemäß vorstehender Ziffer II 4 und nachstehenden Ziffern V und VI, erfolgt die Erteilung der Erlaubnis zur Nutzung des Materials im Internet oder anderen elektronischen Medien ferner nur unter der Bedingung, dass
a) der Server, über welchen eine solche Nutzung erfolgt, in Deutschland, Österreich oder der Schweiz steht,
b) der erläuternde Text ausschließlich in deutscher Sprache ist,
c) ein Hyperlink nach Vorgabe des entsprechenden Senders eingerichtet wird,
d) der Hinweis erfolgt: Copyrights by (Name des Senders/Warenzeichen (Trademark)),
e) das Material ausschließlich zur Ankündigung des Programms der Sender verwendet wird.

6. Der Journalist ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Sender berechtigt, Dritten die Nutzung des Materials im Rahmen des Nutzungszwecks und unter der Verpflichtung zur Einhaltung dieser Nutzungsbedingungen zu gestatten. Der Journalist wird gegen jede ihm bekannt werdende unzulässige Nutzung des von ihm genutzten Materials durch Dritte in geeigneter Weise vorgehen und den Sender hiervon unverzüglich schriftlich unterrichten.

7. Die dauerhafte Speicherung sowie Archivierung des Materials durch den Journalisten ist nicht gestattet.

8. Die Presselounge des Senders selbst sowie das dort bereit gestellte Material sind urheberrechtlich geschützt. Das Material darf ausschließlich zu dem unter vorstehender Ziffer 3 genannten Nutzungszweck genutzt werden.
Das Material darf darüber hinaus ohne Zustimmung des Senders insbesondere nicht verändert, kopiert, wieder veröffentlicht, übertragen, verbreitet oder gespeichert werden. Für Material, das vom Sender zum Herunterladen zur Verfügung gestellt wird, wird eine nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz erteilt, die sich auf das einmalige Herunterladen sowie Speicherung und Nutzung nach vorstehender Ziffer 3 beschränkt. Sämtliche weitergehenden Rechte verbleiben beim Sender. So sind insbesondere der Verkauf und jegliche sonstige kommerzielle Nutzung unzulässig.
Darüber hinaus ist das automatische Suchen und Abgreifen von Material aus den Pressezentren des Senders (gleich ob das gesamte Material oder nach vorher festgelegten Kriterien) mithilfe von Software, die der automatisierten Suche und/oder dem Abruf von Informationen dient und mit deren Hilfe der Journalist nicht mehr selbst in den Pressezentren der Sender sucht (Roboter), unzulässig, sofern und soweit nicht der Sender dem Journalisten eine solche Funktionalität nach eigenem Ermessen ausdrücklich zur Verfügung stellt.

9. Jeder Verstoß gegen vorstehende Ziffern 6 und/oder 8 macht den Journalisten schadensersatzpflichtig. Der Journalist stellt den Sender in diesem Fall von Ansprüchen Dritter vollumfänglich – einschließlich der Kosten für die Rechtsverteidigung – frei.

10. Der Sender haftet nicht für Schäden, die aus der Verwendung des vom Sender autorisierten Materials entstehen, es sei denn, dass solche Schäden vom Sender vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden.
Insbesondere haftet der Sender nicht für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen der technischen Anlagen und des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Nutzung der Presselounge und der daran angeschlossenen Dienste des Senders entstehen können.
Der Sender übernimmt keine Verantwortung für die Inhalte, Fehlerfreiheit, Rechtmäßigkeit und Funktionsfähigkeit von Internetseiten Dritter, auf die mittels Verlinkungen von der Website https://unternehmen.rtl2.de verwiesen wird. Seitenaufrufe über Links erfolgen auf eigene Gefahr.
Der Sender haftet nicht für Störungen der Qualität des Zugangs aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die der Sender nicht zu vertreten hat, insbesondere den Ausfall von Kommunikationsnetzen. Der Sender übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Presselounge des Senders unterbrechungs- und fehlerfrei funktioniert und dass etwaige Fehler korrigiert werden. Ebenso wird keine Gewähr dafür übernommen, dass die Inhalte der Presselounge des Senders korrekt sind.
Für Schäden des Journalisten im unmittelbaren Zusammenhang mit der vertragsgemäßen Nutzung des Materials, haftet der Sender nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen. Dies gilt entsprechend im Falle der Verletzung vor- oder nebenvertraglicher Pflichten sowie unerlaubter Handlung. Vorstehende Einschränkung gilt nicht bei einer Verletzung von Kardinalpflichten sowie bei Schäden, die auf dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften beruhen.

11. Die Vereinbarung über den Zugang zur Presselounge des Senders kann jederzeit von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen schriftlich – E-Mail genügt – gekündigt werden. Nimmt der Journalist an der Presselounge des Senders ein Jahr oder länger nicht teil, ist der Sender zur unverzüglichen Löschung der Registrierung des Journalisten berechtigt.

12. Der Sender behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit abzuändern. In diesem Fall weist der Sender den Journalisten auf die etwaige Änderung der Nutzungsbedingungen hin.

13. Sollten einzelne Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Nutzungsbedingungen hiervon unberührt. Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieser Nutzungsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Journalisten finden keine Anwendung. Diese Nutzungsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Journalisten und dem Sender unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird – soweit gesetzlich zulässig – München vereinbart.

III. Nutzungsberechtigung für Medien-Unternehmen und Plattformbetreiber und deren Mitarbeiter

1. Die Registrierung des Medien-Unternehmens oder Plattformbetreibers (nachfolgend „Unternehmen“ genannt) sowie des entsprechenden angestellten Mitarbeiters, unter Angabe der persönlichen Daten des Mitarbeiters sowie Vorlage einer entsprechenden Legitimation (z.B. gültiger Journalistenausweis, Arbeitsprobe, etc.), ist Voraussetzung für den Zugang zur Presselounge des Senders. Ferner hat der Mitarbeiter des Unternehmens eine gegenüber dem Sender vertretungsberechtigte Person des Unternehmens (z.B. Geschäftsführer, Prokurist, Abteilungsleiter etc.) zu bestimmen, gegenüber dem die Registrierung des Unternehmens und des Mitarbeiters vom Sender zusätzlich bestätigt wird. Der Mitarbeiter wird dem Sender die im Rahmen der Registrierung abgefragten Daten richtig und vollständig mitteilen.
Bei der Registrierung wählt der Mitarbeiter des Unternehmens einen auf den Mitarbeiter lautenden Nutzer-Namen und ein persönliches Passwort (nachfolgend „Registrierungsdaten“ genannt). Durch die Registrierung stimmen das Unternehmen und der Mitarbeiter diesen Nutzungsbedingungen zu. Die Registrierungsdaten sind vom Unternehmen und dessen Mitarbeitern streng geheim zu halten und dürfen nur von dem jeweils registrierten Mitarbeiter des Unternehmens persönlich genutzt werden. Eine Weitergabe der Registrierungsdaten innerhalb des Unternehmens und an sonstige Dritte ist ausdrücklich nicht gestattet. Wird eine nicht autorisierte Nutzung der Presselounge des Senders infolge einer schuldhaften Verletzung dieser Geheimhaltungspflicht durch den Mitarbeiter möglich, ist das Verschulden des Mitarbeiters dem Unternehmen, wie eigenes Verschulden, zuzurechnen und das Unternehmen verpflichtet, dem Sender den hierdurch entstandenen Schaden zu ersetzen.
Der Sender behält sich ferner vor, im Falle eines konkreten Verdachts auf Missbrauch der Registrierungsdaten, diese bis auf Weiteres zu sperren und im Falle der unbefugten Weitergabe der Registrierungsdaten an Dritte die Zugangsberechtigung des Unternehmens zu widerrufen und/oder das Unternehmen von der Teilnahme an der Presselounge des Senders mit sofortiger Wirkung auszuschließen.
Der Mitarbeiter des Unternehmens wird dem Sender etwaige Änderungen, die in dem Unternehmen selbst (z.B. Registrierungsdaten, vertretungsberechtigte Personen etc.) oder dem Mitarbeiter liegen (z.B. Beendigung etwaiger Zusammenarbeit mit dem Unternehmen, etc.) unverzüglich nach Kenntniserlangung in Textform mitteilen. Auf Verlangen des Senders ist darüber hinaus das Unternehmen verpflichtet, die Richtigkeit und Vollständigkeit der von dem Unternehmen bei der Presselounge des Senders hinterlegten Daten regelmäßig gegenüber dem Sender zu bestätigen.

2. Im Übrigen gelten die Regelungen gemäß vorstehender Ziffern I und II, 2 bis 13 für Unternehmen und deren Mitarbeiter entsprechend.

IV. Nutzungsberechtigung für Zwischenhändler

1. Zwischenhändler nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen sind Text- und Bildagenturen, Datenaufbereiter, Dienstleister für Printäquivalente und EPGs/Navigatoren sowie Unternehmen und Dienstleister mit vergleichbaren Angeboten. Die Registrierung des Zwischenhändlers und dessen Mitarbeitern erfolgt entsprechend den Regelungen in vorstehender Ziffer III.

2. Abweichend von vorstehenden Ziffern II, 6 und 8 gestattet der Sender dem Zwischenhändler bis auf jederzeitigen Widerruf, das Material an Dritte unter der Bedingung weiterzugeben, dass der Zwischenhändler gegenüber dem Sender für die Erfüllung dieser Nutzungsbedingungen durch seine Vertragspartner in vollem Umfang einsteht.
Der Zwischenhändler verpflichtet sich gegenüber dem Sender darüber hinaus, seine Kunden, Auftraggeber und sonstige Dritte ebenfalls zur Einhaltung dieser Nutzungsbedingungen schriftlich zu verpflichten. Auf Verlangen des Senders weist der Zwischenhändler dem Sender dies unverzüglich nach. Bei Nichtbeachtung ist der Sender berechtigt, den Zwischenhändler vom Zugang zur Presselounge des Senders mit sofortiger Wirkung auszuschließen.

3. Werden von Dritten Ansprüche gegen den Sender aufgrund einer Weitergabe und/oder Nutzung des Materials durch den Zwischenhändler oder dessen Vertragspartner entgegen den Regelungen dieser Nutzungsbedingungen geltend gemacht, stellt der Zwischenhändler den Sender von allen Ansprüchen – einschließlich sämtlicher Kosten der Rechtsverteidigung – frei.

4. Im Übrigen gelten die Regelungen gemäß vorstehender Ziffern I und II, 2 bis 13 für Zwischenhändler und deren Mitarbeiter entsprechend.

V. Nutzungsbedingungen für Printäquivalente

Für die Nutzung des Materials in Printäquivalenten gelten zusätzlich zu den Regelungen gemäß vorstehender Ziffern I bis IV nachfolgende Nutzungsbedingungen:
 
1. Begriffsbestimmung, Nutzungsvertrag
Printäquivalente im Sinne dieser Nutzungsbedingungen sind systematische Darstellungen des aktuellen und zukünftigen Fernsehprogramms und/oder der Programminformationen des Senders unter zumindest teilweiser Nutzung des Materials zur Programmankündigung, -begleitung und
-dokumentation im Zusammenhang mit der jeweils angegebenen Sendung des Senders in elektronischen Medien ohne unmittelbar oder mittelbar einen Zugriff auf Programminhalte zu bieten oder vermitteln (z.B. Einschalten des Senders, Auswahl eines nicht-linearen Angebots, Programmierung einer Aufnahme).
Die Rechte zur Nutzung des Materials des Senders in Printäquivalenten oder vergleichbaren Angeboten in elektronische Medien setzen voraus, dass der Journalist oder das Unternehmen oder der Zwischenhändler (nachfolgend einheitlich „Nutzungsberechtigter“ genannt) einen separaten Nutzungsvertrag über die Rechteeinräumung mit dem Sender geschlossen hat. Die entsprechende Anfrage ist per E-Mail an EPG-Rechte@mediengruppe-rtl.de  zu richten. Die Rechteeinräumung durch den Sender erfolgt nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen sowie den Regelungen des abzuschließenden Nutzungsvertrages.
 
2. Diskriminierungsfreie Darstellung
Gleichartige Angebote sind in Printäquivalenten in gleicher Art darzustellen, d. h. ohne dass einzelne Angebote bevorzugt oder benachteiligt werden (z. B. durch kleinere, größere, andere Schriftart, Hervorhebung durch Farben oder Effekte, Unterstreichen etc.).
 
3. Suche
Im Hinblick auf die Darstellung von Suchergebnissen in Printäquivalenten gilt: Die Verwendung des Materials des Senders in einer elektronischen Suche ist zulässig. Suchergebnisse mit Inhalten/Diensten werden diskriminierungsfrei aufgeschlüsselt nach „Absender“ dargestellt. Ferner erfolgt eine separate Darstellung der Ergebnisse des Senders und anderer Free-TV- und Pay-TV-Anbieter und deren Programmbeiträgen von Inhalten/Diensten des Betreibers des Printäquivalents oder Dritter. Suchergebnisse der Programme/Inhalte/Dienste des Senders werden eindeutig dem Sender als „Absender“ zugeordnet (deutlich erkennbare Logo-Abbildung). Die Suchergebnisse werden werbefrei und ohne Empfehlungen dargestellt. Ein Suchergebnis ist werbefrei, wenn zwischen der Darstellung oder dem Inhalt des Suchergebnisses und einer Werbung kein unmittelbarer optischer oder inhaltlicher Zusammenhang besteht und die werblichen Bestandteile auf der entsprechenden Seite nicht überwiegen. Eine Vermarktung der Suchergebnisplatzierungen (z.B. in Form von Listing-Fees) ist unzulässig.
 
4. Empfehlungen
Empfehlungen von eigenen Inhalten und Diensten des Betreibers eines Printäquivalents oder eines Dritten mit Programmbezug des Senders sind unzulässig. Die Freiheit des Betreibers zur redaktionellen Berichterstattung zur Programmankündigung, -begleitung und -dokumentation im Zusammenhang mit der jeweils angegebenen Sendung des Senders bleibt unberührt. Jedoch sind in Printäquivalenten werbliche oder automatisierte Empfehlungen sowie im Hinblick auf einzelne Nutzer oder enge Nutzerkreise individualisierte redaktionelle Empfehlungen mit Programmbezug des Senders nicht zulässig.
Empfehlungen von Inhalten/Diensten des Senders z.B. auf Detailseiten einer Sendung erfolgen ausschließlich innerhalb des Portfolios des Senders nach vom Sender definierten/freigegebenen Algorithmen.

VI. Nutzungsbedingungen für EPGs/Navigatoren

Für die Nutzung des Materials in EPGs/Navigatoren oder vergleichbaren Angeboten in elektronischen Medien gelten zusätzlich zu den Regelungen gemäß vorstehender Ziffern I bis IV nachfolgende Nutzungsbedingungen:
 
1. Begriffsbestimmung, Nutzungsvertrag
EPGs/Navigatoren im Sinne dieser Nutzungsbedingungen sind jede elektronisch realisierte, systematische Darstellung des aktuellen und zukünftigen Fernsehprogramms und/oder der Programminformationen des Senders, unabhängig von ihrer optischen Darstellungsform (z.B. Datenbanken, Tabellen) oder technischen Umsetzung (z.B. Internet, Fernsehgerät, Set-Top-Box) sowie vergleichbare Angebote in linearen oder nicht-linearen elektronischen Medien, die unabhängig von ihrer jeweiligen technischen Ebene den Zugriff und/oder die Auswahl von linearen und/oder nicht-linearen Programminhalten oder Diensten ermöglichen, steuern oder vermitteln (z.B. als Video-on-Demand, Aufzeichnung und/oder Programmierung einer Aufzeichnung) und/oder die als übergeordnete Benutzeroberfläche für alle über ein System angebotene linearen und/oder nicht-linearen Dienste verwendet werden (z.B. Basisnavigatoren). Diese Nutzungsbedingungen für EPGs/Navigatoren gelten für vergleichbare Angebote in elektronischen Medien entsprechend. Ausgenommen von EPGs/Navigatoren sind Printäquivalente gemäß vorstehender Ziffer V.
Die Rechte zur Nutzung des Materials der Sender in EPGs/Navigatoren setzen voraus, dass der Journalist oder das Unternehmen oder der Zwischenhändler (nachfolgend einheitlich „Nutzungsberechtigter“ genannt) einen separaten Nutzungsvertrag über die Rechteeinräumung mit dem Sender geschlossen hat. Die entsprechende Anfrage ist per E-Mail an EPG-Rechte@mediengruppe-rtl.de zu richten.
Die Rechteeinräumung durch den jeweiligen Sender erfolgt nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen sowie der Regelungen des abzuschließenden Nutzungsvertrages.
 
2. Nutzungszweck
Die Nutzung des Materials ist dem Nutzungsberechtigten ausschließlich im Rahmen des Nutzungszwecks gestattet und darauf beschränkt, das Material frühestens drei Wochen vor dem geplanten Ausstrahlungstermin der entsprechenden Sendung zum Abruf bereit zu stellen, zeitlich begrenzt bis eine Woche nach Sendetermin. Danach ist das Material zu löschen und dem Sender auf Verlangen eine Löschungsbestätigung zu übersenden. Die Programm- und Bilddaten sind auf dem aktuellen Stand zu halten. Die Rechteeinräumung erfolgt nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen.
 
3. Werbefreiheit und direkter Zugriff
EPGs/Navigatoren müssen neutral und werbefrei ausgestaltet sein. Werbefrei im Sinne dieser Nutzungsbedingungen bedeutet, dass keine Werbung, gleich welcher Form und Art enthalten sein darf, solange ein Programmbezug besteht. Programmbezug heißt, dass auf einer Seite der EPGs/Navigatoren die Programme des Senders als Vollbild, in Teilen oder skaliert gezeigt oder der Name oder das Logo des Senders oder deren Programme oder Programmbeiträge genannt werden.
Ein Branding des Herstellers/Betreibers eines EPGs/Navigatoren in Form von Logos, Nennung von geschäftlichen Bezeichnungen, Marken und Markenzeichen des EPGs/Navigatoren-Herstellers/Betreibers sowie die Nennung der Bezeichnung von Programmen, Programmbeiträgen, Programmangeboten und/oder die Darstellung von Programmen oder Programmbeiträgen der Sender und anderer Free-TV- und Pay-TV-Anbieter und deren Programmbeiträgen im EPGs/Navigatoren gelten nicht als Werbung.
Überblendungen von Programmen und Inhalten/Diensten des Senders durch Inhalte/Dienste des EPGs/Navigatoren-Herstellers/Betreibers oder Dritter sind untersagt. Ausgenommen hiervon ist die werbefreie Überblendung zur Geräteeinstellung (z.B. Lautstärkeregelung) und werbefreie „Jetzt/Gleich-Banner“. Eine Erschwerung oder eine Verzögerung des Zugangs zu einzelnen Angeboten durch die Zwischenschaltung von Werbung ist unzulässig.
 
4. Neutrale Vergabe von Programmplätzen
Die Vergabe von Programmplätzen sowie Programmplatznummern für die Fernsehsender erfolgt anhand von neutralen und diskriminierungsfreien Kriterien. Die Reihenfolge der Angebote in EPGs/Navigatoren soll nach der Marktakzeptanz der Angebote und der Gewohnheiten der Fernsehzuschauer und EPG/Navigator-Nutzer erfolgen. Daraus ergibt sich die folgende Reihenfolge unterteilt nach Angebotsart:
(1) Free-TV-Angebote: Auflistung aller frei empfangbaren Angebote nach den entsprechenden Marktanteilen (Zusch. ab 3 Jahren) nach dem jeweiligen Jahresdurchschnitt der GfK (siehe Senderliste Free-TV der Arbeitsgemeinschaft Fernsehforschung, www.agf.de).
(2) Free-TV-Programmbouquets: Auflistung aller frei empfangbaren Programmbouquets nach Marktanteilen (Zusch. ab 3 Jahren) im jeweiligen Jahresdurchschnitt der GfK, der in einem Programmbouquet zusammengefassten Angebote. Für die Angebotsart (1) und (2) steht es dem Betreiber frei, die beiden ersten Programmplätze mit den öffentlich-rechtlichen Free-TV-Sendern ARD und ZDF entsprechend der aktuellen Zuschauergewohnheit zu belegen.
(3) Pay-TV/Bezahlfernsehen: Auflistung der empfangbaren Angebote nach Anzahl der Abonnenten im jeweiligen Jahresdurchschnitt (von einem unabhängigen Dritten zu ermitteln).
(4) Soweit technisch möglich, werden die Listungen in den einzelnen Rubriken vom EPG/Navigatoren-Hersteller/Betreiber alle 2 Jahre auf der Basis der für die Programme veröffentlichten Marktakzeptanzdaten (FreeTV-Angebote: GfK, Zusch. ab 3 Jahre) aktualisiert. Sollte ein Angebot nicht zu empfangen sein (da z. B. nicht abonniert oder frei geschaltet), soll ein einheitlicher Hinweis aufgenommen werden. Dieser Hinweis soll Informationen enthalten, wie das Angebot empfangen/abonniert werden kann. Die Zahlung und die Entgegennahme von vermögenswerten oder anderen Vorteilen, gleich welcher Art, für die Aufnahme von Angeboten in einen EPG/Navigator oder für die Darstellung der Angebote und ihrer Anbieter in einer wie auch immer gearteten hervorgehobenen Stellung darf nicht erfolgen. Soweit „Favoriten“-Listen verwendet werden, enthalten diese keine Voreinstellung und können vom Benutzer einfach und aus allen Navigationsebenen heraus mit den favorisierten Angeboten (Rundfunkprogramme/Mediendienste) belegt werden.
 
5. Diskriminierungsfreie Darstellung
Gleichartige Angebote sind in gleicher Art darzustellen, d. h. ohne dass einzelne Angebote bevorzugt oder benachteiligt werden (z. B. durch kleinere, größere, andere Schriftart, Hervorhebung durch Farben oder Effekte, Unterstreichen etc.).
Nicht abonnierte oder nicht frei geschaltete Angebote sind als solche zu kennzeichnen. Auf neue Angebote kann einmalig in geeigneter Weise besonders hingewiesen werden.
 
6. Einstieg mit dem zuletzt gesehenen Angebot
Zum Einstieg (nach dem Einschalten) hat automatisch das zuletzt gesehene Angebot zu erscheinen. Die vom Sender gelieferten Informationen mit SI-Daten zum laufenden Programm (z.B., Sender, Bouquetname, Titel der Sendung, Start- und Endzeit, Kurz- und Langinformation, Fortschrittsbalken) gemäß DVB-Standard sind abzubilden.
 
7. Bouquetdarstellung
Das unmittelbare Einschalten/direkte Erreichen der einzelnen Angebote und Programmbouquets einschließlich bouqueteigener elektronischer Programmführer ist nach dem Stand der Technik zu ermöglichen. Der Zugang zu den Programmbouquets und Genre-Rubriken ist auch über die jeweiligen Angebote zu gewährleisten. Die Zuordnung von Angeboten zu Bouquets und Genre-Rubriken obliegt den Sendern.
 
8. Empfehlungen
Im Hinblick auf die Darstellung von Empfehlungen von Inhalten/Diensten des Senders, EPG/Navigatoren-Hersteller/Betreiber oder Dritter gilt: Es erfolgt keine Empfehlung von eigenen Inhalten/Diensten der EPG/Navigatoren-Hersteller/Betreiber oder Dritter mit Programmbezug des Senders.
Die Freiheit zur redaktionellen Berichterstattung zur Programmankündigung, -begleitung und -dokumentation im Zusammenhang mit der jeweils angegebenen Sendung der Sender bleibt unberührt. Jedoch sind, im Hinblick auf die redaktionelle Berichterstattung zur Programmankündigung, -begleitung und -dokumentation im Zusammenhang mit der jeweils angegebenen Sendung der Sender, werbliche oder automatisierte Empfehlungen sowie im Hinblick auf einzelne Nutzer oder enge Nutzerkreise individualisierte redaktionelle Empfehlungen mit Programmbezug der Sender nicht zulässig. Empfehlungen von Inhalten/Diensten des Senders z.B. auf Detailseiten einer Sendung erfolgen ausschließlich innerhalb des Portfolios des Senders nach von dem Sender definierten/freigegebenen Algorithmen.
 
9. Suche
Im Hinblick auf die Darstellung von Suchergebnissen in EPGs/Navigatoren gilt: Die Verwendung des Materials der Sender in einer elektronischen Suche ist zulässig. Suchergebnisse mit Inhalten/Diensten werden diskriminierungsfrei aufgeschlüsselt nach „Absender“ dargestellt. Ferner erfolgt eine separate Darstellung der Ergebnisse der Sender und anderer Free-TV- und Pay-TV-Anbieter und deren Programmbeiträge von Inhalten/Diensten der EPG/Navigatoren-Hersteller/Betreiber oder Dritter.
Suchergebnisse der Programme/Inhalte/Dienste des Senders werden eindeutig dem Sender als „Absender“ zugeordnet (deutlich erkennbare Logo-Abbildung). Die Suchergebnisse werden werbefrei, ohne Empfehlungen und ohne Bezug zum eingeschalteten Programm dargestellt. Eine Vermarktung der Suchergebnisplatzierungen (z.B. in Form von Listing-Fees) ist unzulässig.
 
10. Verknüpfung
Im EPG/Navigator sind mit einem Angebot verknüpfte Begleitdienste (z.B. Teletext, Mehrkanalton, Applikationen) bei der Auflistung zusammen mit dem Angebot darzustellen. In Bezug auf die verknüpfte Darstellung von linearen und nicht-linearen/interaktiven Inhalten/Diensten des Senders, der EPG/Navigatoren-Hersteller/Betreiber oder Dritter in EPGs/Navigatoren gilt: Es erfolgt keine Darstellung von Inhalten/Diensten der EPG/Navigatoren-Hersteller/Betreiber oder Dritter mit Programmbezug des Senders. Es ist ausschließlich eine verknüpfte Darstellung von nicht-linearen/interaktiven Inhalten/Diensten des jeweiligen im EPG/Navigator fokussierten Senders gestattet (z.B. Einbindung redaktioneller Empfehlung von Video on Demand-Inhalten des fokussierten Senders, Einbindung des Red-Button Symbols mit direktem Link zu einem Dienst des fokussierten Senders, der vom Sender definiert wurde). Die verknüpfte Darstellung von linearen und nicht-linearen/interaktiven Inhalten/Diensten der Sender ist ausschließlich auf Basis des vom Sender bereitgestellten Materials bzw. nach Vorgabe/Freigabe des Senders gestattet.
 
11. Sonstiges
Im Übrigen gelten die einschlägigen Regelungen des Rundfunkstaatsvertrages, insbesondere die §§ 52 ff RfStV und der dazu ergangenen Ausführungsbestimmungen. 

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